Bauberatung

Denken Sie daran, Ihr eigenes Haus zu bauen? Dann denken Sie auch daran, einen kompetenten Vertreter auf Ihrer Seite zu haben.

Bei der Errichtung von Bauwerken für eigengenutzte und auch vermietete Wohnimmobilien, kann immer dann ein Problem entstehen, wenn dieses entweder von einem Bauträger erworben wird oder wenn das Bauwerk schlüsselfertig über einen sog. Generalunternehmer errichtet wird. In diesen Fällen ist es wichtig, dass der Bauherr einen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat, der ausschließlich seine Interessen vertritt. Es ist darauf zu achten, dass während der Bauphase viele Details von vornherein überprüft werden. Durch die nachfolgenden Gewerke sind evtl. auftretende Mängel nicht mehr ohne größeren Aufwand nachweisbar.

Zur Abnahme sind sie nicht mehr sichtbar, wie z.B. die Abdichtung des Kellers, die Anschlüsse der Abwasserleitungen, etc. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist es gut zu wissen, dass das Bauwerk dem Preis-Leistungs-Verhältnis entspricht und keine baulichen Mängel vorliegen. Es ist wesentlich sinnvoller gleich während der Bauphase zu kontrollieren, ob alles seinen korrekten Weg geht, bei diesem Vorgehen können etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und beseitigt werden.

Ein seriöser Bauträger oder Generalunternehmer wird nichts gegen unsere Einschaltung haben, da wir nur darauf achten, dass das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wird und die einschlägigen Vorschriften und anerkannten Regeln am Bau eingehalten werden.

Teilübersicht der Leistungen

  • Vertragsprüfung des Werk- oder Bauträgervertrages
  • Prüfung der Baubeschreibungen und Zahlungspläne
  • Einholung fehlender Unterlagen
  • Ortstermine: Kontrolle und Mängelfeststellung der Ausführung
  • Erforderliche schriftliche Kommunikation mit Bauträger, Behörden, etc.
  • Unterstützung der Bausleistungsabnahmen
  • Konsequente Durchsetzung der fachlich korrekten Ausführung, Wahrung Ihrer Rechte
  • Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Beistand bei Auseinandersetzungen, Verhandlungsführung mit Firmen
  • Auf Wunsch können Ihnen Referenzobjekte genannt werden